Geschrieben am 21.01.2025 in der Kategorie Aktuelles

Höherer Zuschuss für Treppenlifte ab 2025

Höherer Zuschuss für Treppenlifte ab 2025

Erhöhung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab 1.1.2025

Nur selten ist eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht oder barrierefrei gestaltet. Um weiterhin daheim selbstständig und mobil wohnen zu können, erhalten Pflegebedürftige auf Antrag einen Zuschuss der Pflegekasse. Damit werden Umbaumaßnahmen wie ein barrierefreies Bad oder der Einbau eines Treppenlifts gefördert.

Ziel ist es,

  • die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu unterstützen
  • die Pflege zu Hause überhaupt zu ermöglichen oder zu erleichtern
  • zu verhindern, dass pflegende Personen überlastet werden

Die Pflegeversicherung stellte bis Ende 2024 versicherten Personen ab dem Pflegegrad 1 einen Zuschuss von max. 4.000€ für die Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zur Verfügung.

Ab 2025 erhöht sich dieser Zuschuss auf 4.180€ für alle Pflegegrade 1-5.

Wohnen Sie mit einer oder mehreren pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad zusammen, wird Ihnen der Zuschuss pro Person gewährt, max. für 4 Personen.
 
Wichtig ist es, vor der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag zu stellen. Dabei sind in der Regel Kostenvoranschläge einzureichen. Erst nach der Prüfung und Genehmigung Ihrer Pflegekasse sollten Sie einen Auftrag unterschreiben, um den Zuschuss nicht zu gefährden. Wenn Sie bereits einen Teil des Zuschusses abgerufen haben, erhalten Sie den restlichen Anteil, max. 4.180€ innerhalb des bestehenden Pflegegrades. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation mit Einstufung in einen höheren Pflegegrad erhalten Sie übrigens einen erneuten Zuschuss, wenn weitere Umbaumaßnahmen nötig sind.