Geschrieben am 29.11.2024 in der Kategorie Aktuelles

Anstehende Änderungen bei Fördermitteln

Anstehende Änderungen bei Fördermitteln

KfW Zuschuss für den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst einmalig und auf Antrag Umbaumaßnahmen ab 2.000 Euro bis maximal 50.000 Euro. Dieser Zuschuss kann unabhängig vom Alter beantragt werden. Die KfW übernimmt 10 Prozent der Kosten, auch für einen Treppenlift. Bei größeren barrierefreien Baumaßnahmen gibt es sogar einen Zuschuss von 12,5 Prozent der gesamten Kosten.

Die aktuelle politische Lage beeinflusst auch die zukünftige KfW-Förderung:
​Alle bisher bereits zugesagten Förderkredite und Investitionszuschüsse bleiben gültig, die entsprechenden Bundesmittel sind bereits reserviert. Neue Anträge für bestehende Förderkredit- und Zuschussprogramme können gestellt werden, da laufende Projekte, auch zur Förderung, fortgeführt werden könnten. Die KfW ist im engen Gespräch mit dem Bund wegen der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung 2025. Stand November 2024 gibt es jedoch noch keine konkrete Aussage, ob weitere Zuschüsse für 2025 genehmigt werden. Viele Verbände gehen allerdings von einem Stopp wichtiger KfW-Förderprogramme aus.

Bisher gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn genehmigt werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, nachdem die entsprechenden Rechnungen eingereicht wurden.

Das Geld der KfW kann auch mit den Fördermöglichkeiten anderer Träger kombiniert werden, nicht jedoch mit dem Zuschuss der Pflegekasse. Wird jedoch beispielsweise ein Treppenlift mit dem Zuschuss der Pflege­versicherung gefördert, kann z.B. ein Badumbau mit einem Zuschuss bzw. Kredit der KfW gefördert werden. Die KfW finanziert ihre Zuschüsse aus einem Topf festgelegter Bundesmittel. Sind diese ausgeschöpft, kann die KfW keine weiteren Zuschüsse in diesem Jahr gewähren. Für das Jahr 2024 sind seit Mitte Februar neue Mittel verfügbar.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Neben dem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es bei der KfW noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit für den altersgerechten Umbau zu erhalten. Der Kredit kann jedoch nicht mit dem Zuschuss kombiniert werden. Die Bedingungen sind dieselben wie auch für den Zuschuss. Die Umbaumaßnahmen dürfen maximal 50.000 Euro kosten. Der effektive Jahreszins variiert, aktuell beträgt er 2,34 Prozent. Die Konditionen werden ständig an den Kapitalmarkt angepasst. 

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000003884_M_159_AU_ohne_TMA.pdf



Ämter und Kommunen

Einige Bundesländer bewilligen ebenfalls Zuschüsse, wenn Sie dort mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind. Eines der verschiedenen zuständigen Ämter ist zum Beispiel das Amt für Familien und Soziales. Zuschuss und Höhe können sich jederzeit ändern, so beim Landespflegegeld Bayern:

Ange­sichts der aktuellen Finanzsituation wird Bayern ab dem Jahr 2026 das Landespflegegeld von bisher 1.000 Euro auf nur noch 500 Euro halbieren. Die restlichen Mittel sind für die Stärkung der Pflegestrukturen vorgesehen. Zwar bleibt der Gesamtbetrag für die sozialen Leis­tungen gleich, sie werden jedoch umverteilt. Es handelt sich um freiwillige Leistungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Sie können unbürokratisch beantragt werden. Seit Mai 2018 sind sie bereits Teil des umfangreichen Pflegepaketes der Bayerischen Staatsregierung. In anderen Bundesländern gibt es nur für Menschen mit Seh-, Gehör- oder schweren Körperbehinderungen vergleichbare Leistungen.

Besonders ist, dass das Landespflegegeld Bayern bewusst zusätzlich zu  anderen Leistungen gewährt wird, da es eine zusätzliche Anerkennung sein soll. Sie können sich selbst einen Wunsch erfüllen oder anderen Menschen, beispielsweise Verwandten, Freunden, Helfern, für ihre Hilfe danken. Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden. Da es nicht als Einkommen zählt, wird es steuerlich nicht angerechnet.

https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/